Leipziger Volkszeitung vom 30.08.2001[i-net-version][news]


Bautzener Richter: Beschluss ist unanfechtbar

Hoffnungen der Stadt ruhen nun auf Beschwerde eines Stötteritzers beim Bundesverfassungsgericht gegen Neonazi-Demo
Von D. WELTERS

Zwar gefährdet die für Sonnabend geplante Demonstration der "Bürgerinitiative für deutsche Interessen" die öffentliche Ordnung und Sicherheit, doch zur Abwehr dieser Gefahr bedarf es keines Versammlungsverbots. Die Anordnung von Auflagen ist ausreichend - so lauten die Kernsätze der sechsseitigen Begründung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen, das am Dienstag die Beschwerde der Neonazis gegen das von der Stadt ausgesprochene Demo-Verbot zugelassen hatte. Die Erläuterungen dazu folgten gestern. Dabei stellte der 3. Senat klar, dass seine Entscheidung unanfechtbar sei. Dem Leipziger Rathaus wurde allerdings eingeräumt, mit einer nachträglichen Auflage Einfluss auf die Aufmarsch-Strecke nehmen zu können. Bislang wollen so genannte Freie Kameradschaften und rechtsextreme NPD-Gruppen ab 12 Uhr vom Hauptbahnhof zum Völkerschlachtdenkmal und zurück ziehen.

"Die Argumentation des Gerichts kann ich nicht nachvollziehen", kommentierte Ordnungsbeigeordneter Holger Tschense (SPD) den Beschluss, gegen den die Stadt selbst keine weiteren Rechtsmittel einlegen kann. Dennoch baut das Rathaus nach wie vor auf die letzte Instanz, das Bundesverfassungsgericht. "Wir wissen, dass ein Bürger aus Stötteritz in Karlsruhe den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt hat", sagte Tschense. Der Mann habe bei den Krawallen am 1. Mai 1998 an seinem Grundstück Schäden in Höhe von 18 000 Mark hinnehmen müssen. Damals war es in den Straßen rund um das Völkerschlachtdenkmal zu heftigen Ausein-andersetzungen zwischen der Polizei und gewaltbereiten Autonomen gekommen, die eine Kundgebung der NPD vor dem Denkmal stören wollten.

Mit ähnlichen Szenen rechnen die Sicherheitskräfte auch für den 1. September. Neben rund4000 Personen aus der rechtsradikalen Szene sehen sie 2000 bis 3000 autonomeGegendemonstranten auf sich zukommen.

OVG-Sprecher Michael Raden machte deutlich, dass bei Missachtung der diversen Auflagen die Versammlung der Neonazis von der Polizei aufgelöst werden könne. Den Rechten wurde unter anderem untersagt, Trommeln, Reichskriegsfahnen und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit sich zu führen.

Leipziger Volkszeitung vom 30.08.2001[i-net-version][news]